COVID-19
BESUCHERINFORMATION
01 Registrierung
Eine Registrierung vor Veranstaltungsbeginn ist verpflichtend. Registrieren Sie sich auf
02 3-G-Nachweis
Getestet, geimpft, genesen - weitere Informationen siehe untenstehend.
03 Mund-Nasen-Schutz
Mund-Nasen-Schutz wird EMPFOHLEN, ist aber nicht verpflichtend.
Getestet - Gültigkeit Covid-19-Tests
- PCR-Tests, 72 Stunden gültig (ab Testabnahme).
- Antigen-Tests (Teststraße oder von medizinisch qualifiziertem Personal durchgeführt), 24 Stunden gültig (ab Testabnahme).
- Selbsttests, 24 Stunden (auch für Gastronomie) gültig.
Genesen
- Genesene Personen sind nach Ablauf der Infektion für 6 Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion.
- Nachweis über neutralisierende Antikörper, zählt für 3 Monate ab dem Testzeitpunkt.
Geimpft
- Seit 18. August gilt ein Impfnachweis im Sinne der 3-G-Regel erst bei vollständiger Immunisierung (mit zwei Teilimpfungen) als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung.
- Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 9 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
- Als Impfnachweis gelten ein Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Auszug der Daten aus dem e-Impfpass.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne:
Benjamin Poredos
Smart Textiles Platform Austria
+43 664 148 12 91
b.poredos@v-trion.at